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   ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18   

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ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18 (https://dejure.org/2018,58600)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18 (https://dejure.org/2018,58600)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 4 Ca 1027/18 (https://dejure.org/2018,58600)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., z.B. BAG 21.03.2001 - 10 AZR 41/00).
  • LAG Hamm, 22.05.2017 - 11 Sa 66/16

    Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung mit einer Gesamtdauer von 7 Jahren auf

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Dies wurde bereits durch das Landesarbeitsgericht Hamm im Urteil vom 22.05.2017 zum Az. 11 Sa 66/16 entschieden.
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Der Kläger interpretiere die BAG-Entscheidung vom 26.10.2016 - 7 AZR 140/15 - falsch.
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG, Urteil vom 30.01.1985 - 4 AZR 117/83).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Das Arbeitsverhältnis besteht über den 30.11.2018 hinaus fort, so dass der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im tenorierten Umfang hat (BAG, Urt. v. 30.06.1985 - 2 AZR 410/84).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Daher muss auch ein tariflich geregelter Sachgrund den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs. 1 TzBfG genügen (BAG 26.10.2016 AP TzBfG § 14 Abs. 147; BAG 18.03.2015 AP TzBfG § 14 Nr. 129; 15.08.2012 AP TzBfG § 14 Nr. 101; BAG 09.12.2009 AP TzBfG § 14 Nr. 67).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Auch kann bei zuverlässig absehbarer Stilllegung eine Sachgrundbefristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis zum Abschluss der Abwicklungsarbeiten vereinbart werden (Sachgrund des nur vorübergehend bestehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung / ErfK-Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 28 unter Hinweis auf BAG 30.10.2008 NZA 2009, 723; BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW:

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG Urteil v. 28.09.1994 - 4 AZR 738/93).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
    Auch kann bei zuverlässig absehbarer Stilllegung eine Sachgrundbefristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis zum Abschluss der Abwicklungsarbeiten vereinbart werden (Sachgrund des nur vorübergehend bestehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung / ErfK-Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 28 unter Hinweis auf BAG 30.10.2008 NZA 2009, 723; BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196).
  • LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 19/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen mit der klarstellenden Maßgabe, dass die Feststellungsverurteilung ohne den Zusatz "sondern darüber hinaus unbefristet fortbesteht" ergeht.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18 -, der Beklagten zugestellt am 18.12.2018, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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